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Schulgeld und Förderung

Schulgeld

Unsere Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (i. Gründung) ist schulgeldfrei. Wir erheben eine Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 150,00. Die Schulfinanzierung ist durch den Freistaat Bayern geregelt.

Förderung

Die Arbeitsagentur und Jobcenter bieten verschiedene Förderungen durch die WEITER.BILDUNG! - Qualifizierungsoffensive an. Sprechen Sie dafür uns oder ihren Ausbildungsbetrieb an.

Ihre Ausbildung kann durch die Arbeitsagenturen über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Unsere Bildungsangebote sind nach AZAV zertifiziert.

Bewerber*innen unter 30 Jahre können bei der Stadt oder dem jeweiligen Landratsamt BAföG beantragen. Unter www.bafög.de finden Sie weitere Informationen.

Bis zum 36. Lebensjahr können Bewerber*innen beim Bundesverwaltungsamt einen Bildungskredit für das 2. und 3. Ausbildungsjahr beantragen. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann die Förderung nach dem SGB III bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Rentenversicherungsträger beantragt werden. Mehr über das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung können Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts lesen.

Bitte erkundigen Sie sich im für Sie zuständigen Landratsamt (Amt für Ausbildungsförderung), unter welchen Bedingungen Sie Schulwegkostenfreiheit bzw. -förderung erhalten können.

Informationen

aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen

Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.